Anwalt Kanzlei für Eichenau, Freising und Germering

Sie wissen nicht mehr weiter? Wir schon!

PayPal darf Konto nicht ohne Grund fristlos schließen

 

Kontosperre

PayPal ist eine beliebte Zahlungsmethode. Für Online-Shops und sonstige Verkäufer ist PayPal daher ein wichtiges Zahlungsmittel. Doch manchmal läuft die Geschäftsbeziehung mit PayPal nicht reibungslos.

„Wir haben Ihr PayPal-Konto analysiert. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund dieser Prüfung die Geschäftsbeziehung mit Ihnen beenden“, lautet es dann in einer lapidaren E-Mail. Das Konto wird sofort gesperrt, das Guthaben zunächst einbehalten.

 

Das ist unzulässig, entschied das Landgericht Chemnitz nun auf unseren Antrag hin, den wir für einen Online-Shop gestellt hatten, im Zuge einer einstweiligen Verfügung. PayPal ist verpflichtet, das Konto bis auf weiteres weiterzuführen, entschied das Landgericht im Verfahren 6 I 949/19 EV. 

Der Online-Shop sei durch die Sperrung erheblich beeinträchtigt. Es liege auf der Hand, dass der Ausschluss der Zahlungsmöglichkeit der Kunden den Online-Shop in seinen geschäftlichen Aktivitäten erheblich beeinträchtige. Das Gericht sah daher auch einen Unterlassungsanspruch bzw. Kontofortführungsanspruch gegen PayPal aus § 1004 I BGB analog i. V. m. § 823 I BGB gegeben. 

Gründe, die dies rechtfertigten, seien nicht ersichtlich. Die Kontobeendigung sei daher ein objektiv widerrechtlicher Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, so das Landgericht.

 

Kuba-Embargo

Ähnlich sah das auch das LG Chemnitz und das LG Düsseldorf bei Sperrungen, die wegen angeblichem Verstoß gegen das US-amerikanische Kuba-Embargo erfolgten. 

Die Online-Shops hatten hier lediglich Ware verkauft, die „kuba“ bzw. „kubanisch“ im Namen trugen, aber gar nicht kubanischer Herkunft waren. Wir hatten die Verletzung europäischen Rechts durch Anwendung des Kuba-Embargos geltend gemacht. Dem folgten die Gerichte. 

Und selbst wenn die Ware tatsächlich kubanischen Ursprungs ist, so kann eine Verletzung des US-amerikanischen Kuba-Embargos nicht als Grund für die Sperre herangezogen werden. Es stellt einen Verstoß gegen zwingendes europäisches Recht dar, das Kuba-Embargo innerhalb der Europäischen Union anzuwenden.

Das Fazit: Wer auf ein PayPal-Konto für seinen Online-Shop angewiesen ist, kann sich in vielen Fällen gegen die sofortige Abschaltung seines Kontos zur Wehr setzen.

Zurück zur Übersicht

Anschrift

Rechtsanwälte Grau Eberl
Hauptstr. 17-19
82223 Eichenau

Kontakt

Tel: +49 (0)81 41 / 709 98
Fax: +49 (0)81 41 / 808 92
info@grau-eberl.de